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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Aufträge von Unternehmen über Websites, KI-Assistenten, Automatisierung, Beratung, IT-Service und Betreuung. Klar formuliert, damit Sie vorher wissen, woran Sie sind.

Stand September 2026

Die Bedingungen im Einzelnen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Leon Beck, Inhaber von ITService Beck (nachfolgend „ITService Beck"), und seinen Kunden über Leistungen aus den Bereichen Website-Erstellung, KI-Assistenten, Automatisierung, Beratung einschließlich KI-Check, IT-Service sowie Betreuung und Pflege.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Bedingungen keine Verträge geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ITService Beck ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, Preisangaben mit „ab" und Beispielrechnungen sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn.

(2) Grundlage jedes Auftrags ist ein Angebot von ITService Beck in Textform mit Leistungsbeschreibung und Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail. Angebote gelten 30 Tage, sofern nichts anderes angegeben ist.

§ 3 Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen werden vor Ort oder vollständig aus der Ferne erbracht; ist im Angebot nichts festgelegt, entscheidet der Kunde.

(2) Die Erstellung von Websites und die Einrichtung von KI-Assistenten und Automatisierungen sind Werkleistungen. Beratung, KI-Check, IT-Service sowie Betreuung und Pflege sind Dienstleistungen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

(3) ITService Beck erbringt die Leistungen persönlich und darf zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, E-Mail und Rechenleistung. Erhalten diese Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, gilt § 13 Abs. 1.

(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich so bezeichnet sind. Sie verlängern sich angemessen, solange der Kunde eine Mitwirkung nach § 4 nicht erbringt.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Öffnungszeiten, Preislisten und Unterlagen.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt ITService Beck von Ansprüchen Dritter aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Zusicherung frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Vor Arbeiten an bestehenden Systemen sichert der Kunde seine Daten, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.

(4) Für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der veröffentlichten Inhalte ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für Pflichtangaben wie Impressum, Datenschutzerklärung, Preis- und Allergenangaben. ITService Beck setzt diese Inhalte technisch um und kann Muster bereitstellen; eine Rechtsberatung erfolgt nicht.

§ 5 Preise, Festpreis und Nachträge

(1) Es gilt der im Angebot vereinbarte Preis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; die Preise sind Endpreise.

(2) Ist ein Festpreis vereinbart und erweist sich der Aufwand für den vereinbarten Leistungsumfang als höher als kalkuliert, trägt ITService Beck den Mehraufwand.

(3) Wünscht der Kunde Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus, erhält er vor Beginn ein Nachtragsangebot in Textform. Mehrkosten entstehen erst mit dessen Annahme.

(4) Die Zahl der im Preis enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot. Eine Korrekturrunde umfasst gesammelte Änderungswünsche zu einem vorgelegten Stand.

(5) Anfahrten innerhalb der auf der Website ausgewiesenen Kernzone sind im Preis enthalten. Für Einsätze außerhalb der Kernzone gilt die im Angebot genannte Anfahrtspauschale.

(6) Kosten Dritter, die für den Betrieb erforderlich sind — etwa für Domain, Nutzung von KI-Modellen, Lizenzen oder Hardware —, trägt der Kunde. Sie werden entweder direkt zwischen Kunde und Anbieter abgerechnet oder ohne Aufschlag weiterberechnet; welcher Weg gilt, legt das Angebot fest.

(7) Die Vergütung für einen KI-Check wird vollständig auf eine Umsetzung angerechnet, die der Kunde auf Grundlage des Berichts bei ITService Beck beauftragt.

§ 6 Zahlung

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Abschlagszahlungen können im Angebot vereinbart werden.

(2) Monatliche Vergütungen für Betreuung, Pflege und Pläne sind jeweils zu Monatsbeginn im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde mit monatlichen Vergütungen mehr als 30 Tage im Verzug, darf ITService Beck nach Ankündigung in Textform weitere Betreuungsleistungen bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Eine betreute Website bleibt dabei erreichbar.

§ 7 Abnahme

(1) Werkleistungen nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. ITService Beck zeigt die Fertigstellung in Textform an.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Sie gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, insbesondere eine Website freischalten lässt, ohne zuvor einen wesentlichen Mangel angezeigt zu haben.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelrechte behoben.

§ 8 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben. ITService Beck ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.

(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Kein Mangel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf vom Kunden gelieferte Inhalte, auf nach der Abnahme geänderte Schnittstellen, Dienste oder Modelle Dritter oder auf eine nicht vereinbarte Nutzungsumgebung zurückgehen.

§ 9 Besonderheiten bei KI-Leistungen und Sichtbarkeit

(1) KI-Systeme erzeugen Ergebnisse auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Auch bei sorgfältiger Einrichtung können Antworten unvollständig oder unzutreffend sein. Der Kunde prüft Ergebnisse, bevor er sie für Entscheidungen, gegenüber Dritten oder in rechtlich relevanten Zusammenhängen verwendet; die Angabe von Fundstellen durch den Assistenten dient dieser Prüfung.

(2) Eingesetzte Modelle und Dienste Dritter, etwa von OpenAI, Anthropic oder quelloffene Modelle, unterliegen deren Nutzungsbedingungen. Ändern Anbieter ihre Dienste, weist ITService Beck auf nötige Anpassungen hin und bietet sie an.

(3) Soweit beim Einsatz von KI gesetzliche Informations- oder Kennzeichnungspflichten bestehen, etwa nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, obliegen diese dem Kunden als Betreiber. ITService Beck unterstützt bei der technischen Umsetzung.

(4) Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder in Antworten von KI-Diensten wird nicht geschuldet. Geschuldet ist die technische Umsetzung nach dem Angebot.

(5) Ersparnis- und Beispielrechnungen, auch aus dem KI-Rechner auf der Website, sind Schätzungen und keine zugesicherten Eigenschaften.

§ 10 Nutzungsrechte und Übergabe

(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Website-Dateien, Quelltext, Abläufen, Konfigurationen und Dokumentation — das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.

(2) Allgemeine Werkzeuge, Vorlagen, Bausteine, Generatoren und Know-how von ITService Beck, die nicht individuell für den Kunden entstanden sind, verbleiben bei ITService Beck. Soweit sie in Arbeitsergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde daran ein einfaches, unbefristetes und übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen dieser Arbeitsergebnisse.

(3) Quelloffene Komponenten und Inhalte Dritter unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

(4) Für den Kunden eingerichtete Domains, Konten und Zugänge gehören dem Kunden. Domains werden auf seinen Namen registriert; Zugangsdaten werden spätestens bei Vertragsende übergeben.

(5) Auf Wunsch übergibt ITService Beck eine Website oder einen Ablauf vollständig an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten. Bei laufender Pflege ist diese Übergabe kostenfrei.

(6) ITService Beck nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz.

§ 11 Betreuung, Pflege und Pläne

(1) Verträge über Website-Pflege, Betreuung und Pläne laufen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Der Leistungsumfang, insbesondere enthaltene Änderungen, Stunden und Reaktionszeiten, ergibt sich aus der gewählten Stufe. Nicht abgerufene Änderungen und Stunden verfallen zum Monatsende und werden nicht übertragen.

(3) Eine Änderung ist die Anpassung bestehender Inhalte oder Abläufe, etwa von Texten, Preisen, Öffnungszeiten, Bildern oder einer Regel. Neue Seiten, neue Abläufe oder Anbindungen an weitere Programme sind neue Leistungen und werden vorher gesondert angeboten.

(4) Reaktionszeit ist die Zeit bis zu einer ersten Rückmeldung, nicht bis zur Erledigung. Reaktionszeiten gelten montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern, und ruhen während angekündigter Urlaubszeiten. Urlaube kündigt ITService Beck rechtzeitig vorher an.

(5) Ein Wechsel der Stufe ist zum Monatsende möglich. In eine höhere Stufe kann der Kunde auf Wunsch sofort wechseln; der laufende Monat wird dann anteilig berechnet.

(6) Ist Hosting enthalten, stellt ITService Beck die Website über geeignete Anbieter bereit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; Unterbrechungen durch Wartung, Störungen bei Anbietern oder höhere Gewalt sind möglich. Auf Störungen im eigenen Verantwortungsbereich reagiert ITService Beck im Rahmen der Reaktionszeiten und behebt sie in angemessener Frist.

(7) Preisänderungen für laufende Verträge kündigt ITService Beck mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an.

§ 12 Haftung

(1) ITService Beck haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet ITService Beck nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, es sei denn, die Datensicherung ist Gegenstand des Auftrags.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von ITService Beck.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Verarbeitet ITService Beck im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Darin wird auch festgelegt, wo welche Daten verarbeitet werden.

(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von ITService Beck. ITService Beck kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Nächster Schritt

Reden wir dreißig Minuten.

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